5 - Teil 3, Panel 1: Veröffentlichung von Entscheidungen: Datenbasis für maschinelle Assistenten? [ID:35780]
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Ja, dann starten wir wieder durch. Martin, ich übernehme von dir die bisher sehr gute

und hervorragende Moderation. Ich danke dir sehr. Martin, du hast das toll gemacht. Ja,

ich darf Sie begrüßen nach der Kaffeepause. Ich hoffe, Sie sind alle wieder zurück und wir

starten jetzt sozusagen mit dem letzten Panel des heutigen ersten Tages unserer Tagung. Und das Tolle

ist, dass zwar eigentlich ein neues Panel losgeht, aber es wurde dieses Panel auch schon angesprochen

in den vorherigen Diskussionen, denn Herr Kortmann zum Beispiel hat ja klar gesagt, man wünscht sich

mehr Daten, um hier zu arbeiten im Bereich zum Beispiel Strukturierung des Tatbestands und so

weiter. Also man sieht schon, wir brauchen einerseits Daten, um die Aufgaben zu lösen,

und wir müssen die Aufgabe zum Beispiel Strukturierung des Parteivortrags lösen,

um Daten zu bekommen. Also das ist ein Kreislauf und dieser Kreislauf, der verbindet sozusagen die

Panels jetzt auch miteinander. Und der Punkt ist, die Verbindungsthematik ist jetzt natürlich die

Veröffentlichung von Entscheidungen als Datenbasis für Maschinele-Assistenten. Und insofern freue ich

mich, dass jetzt als Referent Stefan Ewert kommt. Wir haben hier also unseren Experten für Corpus

Linguistik und Stefan und ich und viele andere. Und das kommt jetzt auch vor, wir arbeiten ja

schon an einem Forschungsprojekt des Justizministeriums für eben die Frage von Anonymisierung von

Gerichtssinnheit. Ich freue mich sehr auf deinen Vortrag, lieber Stefan, die Bühne gehört dir.

Dann erstmal vielen Dank für die Einführung, Axel. So, jetzt mal schauen, bitte Bescheid geben,

falls es mit dem Share nicht richtig funktionieren würde. Und falls jemand irgendwo eine Zwischenfrage

hat, bitte gib mir Bescheid. Ich kann den Chat, glaube ich, nicht zu gut im Auge behalten. So,

ich möchte ein bisschen drüber reden über die automatische Anonymisierung von Gerichtsurteilen.

Die Ankündigung ist, dass ich jetzt schon die technischen Herausforderungen dabei genau beschreiben

kann, hat vielleicht etwas zu weit gegriffen. Aber worüber ich berichten möchte, sind unsere

Arbeiten besser zu verstehen, welche Herausforderungen sich da stellen und wie gut die mir im aktuellen

Stand der Technik lösbar sein könnten. Ich gehe davon aus in diese Runde, dass es nicht notwendig

ist zu erklären, warum wir maschinenlesbare Rechtsdokumente brauchen. Das ist einfach die

Grundvoraussetzung dafür, Legal Tech machen zu können, um vor allem die Beiträge, die die

Künstliche Intelligenz und die Computerlinguistik, die Datenanalyse dazu liefern kann, die basieren

darauf, dass größere Datenmengen in maschinenlesbarer Form verfügbar sind. Das gilt insbesondere auch

für Gerichtsentscheidungen in allen Instanzen. Die werden einfach als Trainingskorpus benötigt.

Wichtig ist dabei natürlich auch, dass man an die unteren Instanzen, an die ersten Instanzen

rankommt, denn dort sind die regelhaften, die einfachen Fälle, die sich am besten mit

künstlicher Intelligenz lösen lassen. Also die, wo die Legal Tech in der nahen Zukunft am meisten

bringen kann, sind ja gerade die Massenverfahren, zum Beispiel Abmahnverfahren oder die Sachen,

wo jetzt dann Ansprüche von Kanzleien gesammelt werden, an Kanzleien abgetreten werden, die dann

Massenklagen anstreben. Also das sind so die Ordnung, wo Legal Tech am meisten helfen kann.

Die Voraussetzung, die wir natürlich auch wissen dafür, ist, dass die oder das Problem dabei,

diese Gerichtsentscheiden verfügbar zu machen, ist vor allem, dass die Entscheidungen vollständig

anonymisiert werden müssen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der

betroffenen Personen zu schützen und natürlich auch aus rein ethischen Gründen,

da wir nicht über alle Leute jedes einzelne Verfahren sozusagen offenlesbar in die Welt stellen

wollen. Da ist noch, das hat ja auch natürlich mit der Datenschutzgrundverordnung zu tun,

da ist noch ein wesentlicher Unterschied, man muss verstehen, unsere Perspektive oder die

Herangehensweise bei Anonymisierung ist, dass es nicht so sehr darum geht, personenbezogene

Informationen zu schützen bzw. nicht in die Öffentlichkeit zu geben, wenn man denn das

gesamte Verfahren, das berichtet wird in einem Urteil, ist natürlich personenbezogene Information,

sondern es geht darum, die Identifizierbarkeit der Verfahrensbeteiligten zu verhindern. Man kann es

oft nicht perfekt, aber zumindest so zu erschweren, dass sie plausibel oder mit vertretbarem Aufwand

nicht mehr identifiziert werden können. Dann sind nämlich die personenbezogene Informationen,

die im Urteil immer noch enthalten sind, von den Personen entkoppelt und damit ist es unproblematisch,

damit gelten diese Daten als unanime, fallen auch nicht mehr unter die DSGVO. Bislang ist es leider

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:33:19 Min

Aufnahmedatum

2021-07-15

Hochgeladen am

2021-07-15 11:16:05

Sprache

de-DE

Inhalte: 

  • „Technische Herausforderungen der Anonymisierung von Gerichtsurteilen“ (Prof. Dr. Stefan Evert, FAU)
  • „Sogenannte Künstliche Intelligenz (KI) und ihr Nutzen für Juristen“ (Prof. Dr. Axel Adrian, FAU/Prof. Dr. Lutz Schröder, FAU/Prof. Dr. Andreas Maier, FAU)
  • Expertendiskussion (Moderation: Prof. Dr. Axel Adrian):
    • Prof. Dr. Stefan Evert, FAU
    • Prof. Dr. Lutz Schröder, FAU
    • Prof. Dr. Andreas Maier, FAU
    • Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann, FAU
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